Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
== Definition ==
Am 28. Juni 2018 beschloss der Bundestage auf Grund vom des § 56 Absatz 1 und 2 des [[Pflegeberufegesetz|Pflegeberufegesetzes]] '''Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe''' ('''PflAPrV'''). Diese regelt im Detail die Ausbildungsstruktur, die Ausbildungsinhalte, die Prüfungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.  
Die '''Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe''', kurz '''PflAPrV''',  ist eine deutsche Verordnung, welche die Details des [[Pflegeberufegesetz|Pflegeberufegesetzes]] regelt. Dazu zähen u.a. die Ausbildungsstruktur, die Ausbildungsinhalte, die Prüfungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Sie wurde am 10. Oktober 2018 verkündet.  
 
[[Kategorie:Gesundheitswesen]]
== '''Bildungsföderalismus''' ==
[[Kategorie:Verordnung]]
Durch den Bildungsföderalismus kommen Regelungen und Verordnungen einzelner Bundesländer hinzu, die der Umsetzung und Spezifizierung dienen.
 
== '''Qualifizierungen''' ==
Eine Forschungsgruppe des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)... QUAWE

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2023, 16:02 Uhr

Synonym: Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

Definition

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, kurz PflAPrV, ist eine deutsche Verordnung, welche die Details des Pflegeberufegesetzes regelt. Dazu zähen u.a. die Ausbildungsstruktur, die Ausbildungsinhalte, die Prüfungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Sie wurde am 10. Oktober 2018 verkündet.