Zusatzbeitrag
Synonym: Zusatzprämie
Definition
Ein Zusatzbeitrag ist ein Versicherungsbeitrag, den die Krankenkassen der GKV von ihren Versicherten zusätzlich zu dem von der Bruttolohnsumme einbehaltenen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erheben.
Hintergrund
Die gesetzlichen Krankenkassen können von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit dem Geld, das ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugeteilt wird, nicht auskommen. Es handelt sich um eine Beitragserhöhung, die ohne Arbeitgeberanteil aus dem Nettoeinkommen des Versicherten bestritten wird.
Die Krankenkassen können ohne Berücksichtigung des Einkommens bis zu 8 Euro pro Mitglied vom Versicherten verlangen. Wird ein der Zusatzbeitrag von mehr als 8 Euro veranschlagt, darf der Zuschlag nicht mehr als 1 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens ausmachen. Dieser Betrag wird vom Versicherten allein getragen.
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