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Unterlassene Hilfeleistung

1. Definition

Die unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand nach § 323c Strafgesetzbuch. Strafbar machen sich Personen, die bei einem Unglücksfall keine Hilfe leisten, obwohl dies erforderlich und möglich war. Neben der Körperverletzung ist die unterlassene Hilfeleistung ein relativ häufiger Rechtsfall im Arztstrafrecht.

Stichworte: Helfen, Hilfe
Fachgebiete: Medizinrecht

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
25.03.2015, 19:34
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