Ungeschehenmachen
Definition
Ungeschehenmachen ist ein Abwehrmechanismus, bei dem die Person so tut, als ob bestimmte Handlungen, Wünsche, Gedanken nicht geschehen wären. Oft ist Ungeschehenmachen mit Zwangshandlungen entgegengesetzter Bedeutung verbunden, z.B. mit einem Waschzwang.
Fachgebiete:
Psychiatrie, Psychologie
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