Unfalltagegeld
Definition
Unfalltagegeld ist eine Ersatzleitung, die für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt wird, wenn aufgrund eines Unfalls die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Zahlung von Unfalltagegeld ist, dass die verunfallte Person eine private Unfallversicherung besitzt. Die versicherte Person ist unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung.
Höhe und Dauer des Unfalltagegeld
Die Höhe und Dauer des Unfalltagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. Das Unfalltagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
Fachgebiete:
Gesundheitsökonomie
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung