Tages-Lärmexpositionspegel
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Abkürzung: LEX,8h
Englisch: daily noise exposure level
Definition
Der Tages-Lärmexpositionspegel ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel eines Arbeitstages, bezogen auf eine Referenzdauer von 8 Stunden. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden relevanten Schallereignisse und dient zur Beurteilung der beruflichen Lärmexposition.
Berechnung
Der Tages-Lärmexpositionspegel wird aus dem A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel und der tatsächlichen Expositionsdauer berechnet:
Dabei bezeichnet LpAeq,Te den A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel während der Expositionszeit Te. Die Bezugszeit T0 beträgt 8 Stunden.
Bei wechselnden Tätigkeiten mit unterschiedlichen Schallpegeln werden die einzelnen Expositionen energetisch zusammengefasst. Anforderungen an die messtechnische Ermittlung der beruflichen Lärmexposition und die Bestimmung der Messunsicherheit beschreibt die DIN EN ISO 9612:2025-10.[1]
Messung
Zur Ermittlung des Tages-Lärmexpositionspegels werden der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel und die Expositionszeit eines repräsentativen Arbeitstages erfasst.[2] Hierzu können ortsfeste Messungen mit einem integrierenden Schallpegelmesser oder personengebundene Messungen mit einem am Körper getragenen Personen-Schallexposimeter (Lärmdosimeter) durchgeführt werden; bei der personengebundenen Messung wird das Mikrofon ohrnah getragen.[2][3] Für eine normgerechte Beurteilung ist eine Messung an einem repräsentativen Arbeitstag mit anschließender energetischer Zusammenfassung der Einzelexpositionen erforderlich.[4]
Arbeitsschutz
Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gelten folgende Auslösewerte:
- unterer Auslösewert: 80 dB(A)
- oberer Auslösewert: 85 dB(A)
Bei der Beurteilung dieser Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines getragenen Gehörschutzes nicht berücksichtigt.
Bei Erreichen oder Überschreiten der Auslösewerte ergeben sich abgestufte Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Ab dem oberen Auslösewert muss unter anderem dafür gesorgt werden, dass Beschäftigte den bereitgestellten persönlichen Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden.
Abgrenzung
Vom Tages-Lärmexpositionspegel ist der Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak) abzugrenzen. Dieser erfasst kurzzeitige maximale Schalldruckspitzen und beträgt hinsichtlich der unteren bzw. oberen Auslösewerte 135 bzw. 137 dB(C).
Bei erheblich schwankender Lärmexposition zwischen einzelnen Arbeitstagen kann unter bestimmten Voraussetzungen anstelle des Tages-Lärmexpositionspegels der Wochen-Lärmexpositionspegel (LEX,40h) verwendet werden.
Quellen
- ↑ DIN EN ISO 9612:2025-10: Akustik – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – Methodik, abgerufen am 28.09.2026
- ↑ 2,0 2,1 Bestimmen der Lärmexposition an Arbeitsplätzen, DGUV, 2006, abgerufen am 28.09.2026
- ↑ BAuA - Lärm - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, abgerufen am 28.09.2026
- ↑ TRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm (1) - Umwelt-online.de, abgerufen am 28.09.2026
Literatur
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), abgerufen am 28.09.2026
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): TRLV Lärm, Teil 2 – Messung von Lärm. Abgerufen am 28.09.2026