Biologische Sicherheitsstufe
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Definition
Die biologische Sicherheitsstufe gibt die Gefährlichkeit von gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen anhand eines Stufenschemas an. Sie wird durch das Gentechnikgesetz (GenTG) festgelegt.
Hintergrund
Bei den "gentechnischen Anlagen" handelt es sich in der Regel um ein Labor. Diese Einrichtungen müssen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beachten. Nach § 7 Gentechnikgesetz werden die Arbeiten in diesen Einrichtungen in vier definierte Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Sicherheitsstufen bauen aufeinander auf, d.h. die Regelungen der niedrigeren Sicherheitsstufe gelten auch für die höheren Stufen. Sicherheitsstufe 4 weist die höchsten Anforderungen auf. Die entsprechenden Laboratorien werden auch als "S1-Labor" bis "S4-Labor" bezeichnet.
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