Unter der ärztlichen Residenzpflicht versteht man die Verpflichtung eines Vertragsarztes, seinen Wohnsitz in der Nähe der Praxis zu wählen. Seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetz am 1. Januar 2012 ist die Residenzpflicht für alle Vertrags(zahn)ärzte entfallen.
Tags: Vertragsarzt
Fachgebiete: Gesundheitswesen
Diese Seite wurde zuletzt am 14. Januar 2015 um 14:32 Uhr bearbeitet.
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