Residenzpflicht
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LoslegenDefinition
Unter der ärztlichen Residenzpflicht versteht man die Verpflichtung eines Vertragsarztes, seinen Wohnsitz in der Nähe der Praxis zu wählen. Seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetz am 1. Januar 2012 ist die Residenzpflicht für alle Vertrags(zahn)ärzte entfallen.
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Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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