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Residenzpflicht

1. Definition

Unter der ärztlichen Residenzpflicht versteht man die Verpflichtung eines Vertragsarztes, seinen Wohnsitz in der Nähe der Praxis zu wählen. Seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetz am 1. Januar 2012 ist die Residenzpflicht für alle Vertrags(zahn)ärzte entfallen.

Stichworte: Vertragsarzt
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
14.01.2015, 14:32
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Nutzung: BY-NC-SA
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