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Reiterzeh

1. Definition

Als Reiterzeh bezeichnet man eine Fehlstellung der Zehen, wobei der erste Zeh (D1) über oder unter den zweiten Zeh (D2) wandert. Der Reiterzeh tritt häufig gemeinsam mit einem Hallux valgus auf.

siehe auch: Digitus superductus, Digitus subductus

Stichworte: Fehlstellung, Fuß
Fachgebiete: Orthopädie
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Letzter Edit:
05.07.2024, 13:53
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