Polizeikrankenhaus
Definition
Polizeikrankenhäuser waren Krankenhäuser (medizinische Einrichtungen) der Polizei des Landes oder des Bundes (früher des Reichs, oder der Republik). Generell waren Polizeikrankenhäuser nur für Polizeibeamte und deren Angehörige zugänglich. In einigen Polizeikrankenhäusern wurden auch Häftlinge behandelt.
Geschichte
Polizeikrankenhäuser wurden in Deutschland vor allem in Großstädten gegründet. Sie entstanden im späten 19. Jahrhundert und frühen 20. Jahrhundert in der Kaiserzeit, der Zeit der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus.
Die zwei bekanntesten Polizeikrankenhäuser sind das ehemalige Hafenkrankenhaus Hamburg und das jetzige Bundeswehrkrankenhaus Berlin. Das Bundeswehrkrankenhaus Berlin hieß in der Zeit der Weimarer Republik "Zentral-Krankenhaus der Polizei Berlin und des Deutschen Reiches". Nach dem zweiten Weltkrieg lag das Krankenhaus in der sowjetischen Besatzungszone und wurde mit Gründung der Deutschen Volkspolizei (DDR) zum Volkspolizei-Krankenhaus. Kurz vor der Wiedervereinigung wurde das "Volkspolizei-Krankenhaus" der Nationalen Volksarmee (NVA) übergeben. Nach der Wiedervereinigung ging das Krankenhaus an die Bundeswehr und wurde in das "Bundeswehrkrankenhaus Berlin" umbenannt.