Obermedizinalrat (Österreich)
Definition
Obermedizinalrat bzw. Obermedizinalrätin, kurz OMedR oder OMR, ist in Österreich ein Berufstitel, der Ärzten für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Medizin durch den Bundespräsidenten verliehen werden kann.
Hintergrund
Die Verleihung erfolgt in der Regel erst nach mindestens 30-jähriger Berufsausübung auf Ansuchen zur Verleihung des Berufstitels an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Der Berufstitel Medizinalrat muss bereits vor mindestens fünf Jahren verliehen worden sein.
Quellen
- Berufstitel, oesterreich.gv.at, abgerufen am 12.09.2024
- Auszug aus den Richtlinien für das Verfahren zur Verleihung von Berufstiteln, Bundeskanzleramt 2002, abgerufen am 12.09.2024
- Aufruf zur Nominierung: MR und OMR, Landeszahnärztekammer Wien, abgerufen am 12.09.2024
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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Geprüfte Änderung
Bearbeitet von Frank Antwerpes am 12.09.2024 Geprüft von DocCheck