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Obermedizinalrat (Österreich)

1. Definition

Obermedizinalrat bzw. Obermedizinalrätin, kurz OMedR oder OMR, ist in Österreich ein Berufstitel, der Ärzten für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Medizin durch den Bundespräsidenten verliehen werden kann.

2. Hintergrund

Die Verleihung erfolgt in der Regel erst nach mindestens 30-jähriger Berufsausübung auf Ansuchen zur Verleihung des Berufstitels an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Der Berufstitel Medizinalrat muss bereits vor mindestens fünf Jahren verliehen worden sein.

3. Quellen

Stichworte: Medizin, Titel, Österreich
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Julijan Stefanovic
Student/in der Humanmedizin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
12.09.2024, 16:44
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