Medizinalrat (Österreich)
Definition
Medizinalrat bzw. Medizinalrätin, kurz MedR oder MR, ist in Österreich ein Berufstitel, der Ärzten für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Medizin durch den Bundespräsidenten verliehen werden kann.
Hintergrund
Die Verleihung erfolgt in der Regel erst ab dem 50. Lebensjahr auf Ansuchen zur Verleihung des Berufstitels an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Quellen
- Berufstitel, oesterreich.gv.at, abgerufen am 12.09.2024
- Auszug aus den Richtlinien für das Verfahren zur Verleihung von Berufstiteln, Bundeskanzleramt 2002, abgerufen am 12.09.2024
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
Du musst angemeldet sein,
um diese Funktion zu nutzen.
um diese Funktion zu nutzen.