Lekarz
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LoslegenAbkürzung: lek.[1]
Definition
Lekarz (m.) bzw. lekarka (f.) ist der Berufstitel für einen Arzt bzw. eine Ärztin in Polen. Er wird nach Abschluss des Medizinstudiums verliehen.
Berufsrecht
Der Titel „lek.“ ist in Polen die formale Bezeichnung des abgeschlossenen Medizinstudiums. Er bezeichnet keine Zulassung zur selbstständigen ärztlichen Berufsausübung. Für die Ausübung des Arztberufs sind zusätzlich die Voraussetzungen des polnischen Heilberufsrechts erforderlich. Dazu gehören u.a. die amtlich erteilte Berechtigung zur Berufsausübung und die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an die selbstständige Tätigkeit.[2]
Anerkennung und Titelführung
Die polnische Qualifikation unterliegt innerhalb der EU der automatischen Anerkennung, sofern die Ausbildung die unionsrechtlichen Mindestanforderungen erfüllt. Sie eröffnet damit den Zugang zum Arztberuf in anderen EU-Mitgliedstaaten.[3] Für die Berufsausübung in Deutschland ist die Anerkennung durch die zuständige Behörde bzw. die Approbation nach den nationalen Vorschriften erforderlich.
Literatur
- Approbation nach Medizinstudium in Polen, abgerufen am 06.02.2024
Quellen
- ↑ Okręgowa Izba Lekarska w Warszawie: Poradnik dla stażysty 2026/27, abgerufen am 21.10.2026
- ↑ Medical doctors, NIL, abgerufen am 21.10.2026
- ↑ Automatic recognition, Europäische Kommission, abgerufen am 21.10.2026