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von lateinisch: frangere - brechen
Englisch: infraction
Als Infraktion bezeichnet man die unvollständige Fraktur eines Knochens ohne Dislokation der Fragmente. Der Knochen ist folglich nur angebrochen.
Fachgebiete: Terminologie
Diese Seite wurde zuletzt am 28. November 2020 um 21:58 Uhr bearbeitet.
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