Facharztprüfung
Definition
Die Facharztprüfung bildet den Abschluss der Facharztausbildung und ist eine mündliche Prüfung. Nach bestandener Prüfung wird durch die Landesärztekammer eine Urkunde (Facharztdiplom) ausgestellt; der Arzt ist nun berechtigt als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen sich mit einer eigenen Praxis niederzulassen.
Voraussetzungen
Bevor sich der Prüfling zur Facharztprüfung anmelden kann, muss er zuvor während der Facharztausbildung eine bestimmte Mindestausbildungszeit absolviert haben, die je nach Fachrichtung vier bis sechs Jahre beträgt. Ebenso ist eine Mindestanzahl an bestimmten, selbstständig durchgeführten Untersuchungen und gegebenenfalls Operationen nötig. Daher kann die tatsächliche Ausbildungszeit die geforderte Mindestzeit überschreiten. Zudem muss der ausbildende Arzt dem Prüfling auf seinem letzten Arbeitszeugnis die Facharztreife bescheinigen und der Prüfling muss der jeweiligen Landesärztekammer angehören.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Facharztprüfung muss mindestens zwei Monate vor der Prüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer erfolgen.
Die Unterlagen müssen bei einem persönlichen Termin im Original abgegeben werden, teilweise werden auch beglaubigt Kopien anerkannt. Die geforderten Unterlagen sind:
- die Arbeitszeugnisse aller Ausbildungsstätten (darin müssen auch die Untersuchungszahlen enthalten sein)
- das Logbuch (dieses beinhaltet die Ausbildungsinhalte, wie beispielsweise „ethisches Handeln“ und die jährliche Dokumentation der Untersuchungszahlen und der Gespräche mit dem Weiterbildungsbeauftragten)
Ablauf
Wenn alle Unterlagen vollständig abgegeben wurden, wird der Prüfling schriftlich zur Prüfung eingeladen. Die Einladung erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Prüfung und je nach Bundesland können darin die Namen der Prüfer mitgeteilt werden.
Das Prüfungskomitee besteht meist aus drei Prüfern, die Fachärzte des jeweiligen Gebietes sind, und einem Prüfungsvorsitzenden. Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel 30 – 45 Minuten.
Die Prüfung kann nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ abgeschlossen werden, es gibt keine Noten. Nach bestandener Facharztprüfung ist es möglich, eine Erweiterung um eine Teilgebietsbezeichnung (zum Beispiel „Kinder-Orthopäde“) anzuschließen. Wurde die Prüfung nicht bestanden, kann ein Antrag auf eine Wiederholung gestellt werden. Die Prüfer können dabei spezielle Auflagen bestimmen, die erfüllt werden müssen, bevor der Prüfling erneut zur Prüfung antreten darf.
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