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Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

1. Definition

Ein Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. eine Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Er handelt sich um eine österreichische Facharztausbildung, die seit 1998 nicht mehr möglich ist.[1]

2. Hintergrund

Das Recht der Europäischen Union definiert Ärzte und Zahnärzte als zwei getrennte Berufsgruppen, die jeweils ein eigenes Studium absolvieren. Bis zur Änderung des Universitäts-Studiengesetzes (UniStG) im Jahr 1997 erfolgte in Österreich die Ausbildung zum Zahnarzt in zwei Etappen. Erst nachdem ein vollständiges Medizinstudium absolviert worden war, konnte eine dreijährige Facharztausbildung für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde begonnen werden. Um der Anerkennungs- und der Koordinierungsrichtlinie nachzukommen, musste die Republik Österreich nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union ein neues Ausbildungssystem für den Zugang zur zahnärztlichen Spezialisierung einrichten.[2] Durch die Änderungen im UniStG wurde ab 1998 ein Zahnmedizinstudium möglich, das den Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gleichgestellt ist. Die "Abspaltung" gipfelte in der Schaffung einer eigenen, von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) unabhängigen, Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) im Januar 2006.[1]

3. Quellen

Stichworte: Facharzt

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Julijan Stefanovic
Student/in der Humanmedizin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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06.02.2024, 13:39
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