Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Definition
Ein Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. eine Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Er handelt sich um eine österreichische Facharztausbildung, die seit 1998 nicht mehr möglich ist.[1]
Hintergrund
Das Recht der Europäischen Union definiert Ärzte und Zahnärzte als zwei getrennte Berufsgruppen, die jeweils ein eigenes Studium absolvieren. Bis zur Änderung des Universitäts-Studiengesetzes (UniStG) im Jahr 1997 erfolgte in Österreich die Ausbildung zum Zahnarzt in zwei Etappen. Erst nachdem ein vollständiges Medizinstudium absolviert worden war, konnte eine dreijährige Facharztausbildung für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde begonnen werden. Um der Anerkennungs- und der Koordinierungsrichtlinie nachzukommen, musste die Republik Österreich nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union ein neues Ausbildungssystem für den Zugang zur zahnärztlichen Spezialisierung einrichten.[2] Durch die Änderungen im UniStG wurde ab 1998 ein Zahnmedizinstudium möglich, das den Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gleichgestellt ist. Die "Abspaltung" gipfelte in der Schaffung einer eigenen, von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) unabhängigen, Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) im Januar 2006.[1]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 Gesundheit.gv.at - Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs, abgerufen am 06.02.2024
- ↑ Vertragsverletzungsklage der EU , abgerufen am 06.02.2024
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