Deutscher Pflegerat
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Der Deutsche Pflegerat (DPR) ist als Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen Partner der Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung und vertritt die Belange des Pflege- und Hebammenwesens in Deutschland.
Der DPR hat das Ziel, die Positionen der Pflegeorganisationen zu koordinieren und deren politische Durchsetzung zu steuern.
Migliedschaft
- Mitglieder können nur juristische Personen sein. Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder.
- Ordentliche Mitglieder sind Organisationen der Berufe des Pflege- und Hebammenwesens.
- Fördernde Mitglieder sind juristische Personen, welche die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 der Satzung nicht erfüllen und Ziel und Zweck des Vereins gemäß § 2 unterstützen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.
- Eine Ehrenmitgliedschaft für natürliche Personen ist möglich.
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Fachgebiete:
Krankenpflege
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