BK-Nr. 4302
Definition
Die BK-Nr. 4302 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können."
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 29.04.1961 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Merkblatt zur BK Nr. 4302, abgerufen am 27.9.22
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Hinweise zu den Berufskrankheiten Nr. 1315, 2101, 2104, 2108 bis 2110, 4301, 4302, 5101, abgerufen am 27.9.22
- G. Enderle, H.-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.163.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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