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Außergewöhnlicher Todesfall

Synonym: agT

1. Definition

Der außergewöhnliche Todesfall, kurz agT, ist ein in der Rechtsmedizin verwendeter Begriff, welcher einen Tod unter außergewöhnlichen Umständen charakterisiert.

2. Hintergrund

Unter den außergewöhnlichen Todesfall fallen:

  • Tod nach primär erkennbarer äußerer Ursache (u.U. Gewalt)
  • Tod durch Spätfolgen einer äußeren Ursache (u.U. Gewalt)
  • sehr plötzlicher und unerwarteter Tod, welcher nicht durch den Verlauf einer bekannten Krankheit erklärt werden kann
  • Verdachtsfälle die auf äußere Ursachen und Gewalt hindeuten

Der außergewöhnliche Todesfall kann somit grob in die Kategorien

eingeteilt werden.

Stichworte: Gewalt, Tod
Fachgebiete: Rechtsmedizin, Terminologie

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
12.07.2013, 19:01
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