Adoption
von lateinisch: adoptare - annehmen, erwählen
Definition
Hintergrund
Es gibt verschiedenste Gründe für eine Adoption. Diese umfassen u.a. einen unerfüllten Kinderwunsch aus medizinischen Gründen (z.B. Unfruchtbarkeit), der Kinderwunsch bei gleichgeschlechtlichen Paaren, das bewusste Aufnehmen eines Kindes aus erschwerten Verhältnissen sowie die rechtliche Absicherung für bereits bestehende Partnerschaften, die das Kind eines Partners adoptieren.
Modelle
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Adoption, die in spezifischen Situationen angewendet werden.
- Fremdadoption: Adoption eines Kindes ohne biologische Verwandtschaft und soziale Beziehung.
- Stiefkindadoption: Adoption eines Kindes ohne biologische Verwandtschaft mit vorheriger sozialer Beziehung, eingebracht durch das leibliche Kind des Partners.
- Verwandtenadoption: Adoption eines Kindes, mit biologischer Verwandtschaft, aus erweiterter Familie.
- Pflegekindadoption: Adoption eines Pflegekindes, durch die Pflegeeltern.
- Sukzessivadoption: Adoption eines Kindes, ohne biologische Verwandtschaft, durch das Einbringen eines bereits adoptierten Kindes durch eine Person, das dann vom Partner ebenfalls adoptiert wird.
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Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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Letzter Edit:
21.04.2026, 16:14
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