Komplexbehandlung
1 Definition [bearbeiten]
Unter einer Komplexbehandlung versteht man im DRG-System eine aus verschiedenen, sich ergänzenden Teilen zusammengesetzte Therapie spezifischer Krankheitsbilder.
2 Hintergrund [bearbeiten]
Bei Komplexbehandlung greifen die gebräuchlichen Splitkriterien (wie zum Beispiel erlösrelevante Nebendiagnosen) oft nicht, so dass hier über Zusatzentgelte oder eigene DRG's eine Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt. Diese aufwendigen Fälle werden als besondere OPS-Kodes dargestellt, die im amtlichen OPS-Katalog unter Kapitel 8 (Nichtoperative therapeutische Maßnahmen) und 9 (Ergänzende Maßnahmen) erfasst sind.
Sämtliche Komplexbehandlungen wurden in den letzten Jahren immer differenzierter organisiert, so dass ein großer Aufwand betrieben werden muss, um die geforderten Mindestanforderungen zu erbringen.
Es gibt spezielle Komplexbehandlung-DRG's in fast jeder Krankheitsgruppe (MDC). Als Beispiele wären hier folgende zu nennen:
- B44A: Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems
- E42Z: Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
- T77Z: Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei infektiösen und parasitären Krankheiten
Jedoch nicht nur als eigene DRG, sondern auch als Zusatzentgelt werden einige Komplexbehandlungen honoriert. Dazu zählen die palliative Komplexbehanlung und die so genannte PKMS. Zusatzentgelte werden als Entgelt zusätzlich zur DRG-Fallpauschale vergütet. Damit sollen Leistungen bewertet werden, die nicht ausreichend mit der Fallpauschale (DRG) berücksichtigt wurden. Diese Zusatzentgelte werden im DRG-Katalog / in der Fallpauschalenverordnung aufgelistet. Es existieren bundeseinheitlich kalkulierte sowie krankenhausindividuelle Zusatzentgelte.
Der Ressourcenverbrauch von Komplexbehandlungen stellt obligatorisch einen höheren Aufwand dar. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft weitere Komplexbehandlungen abgebildet werden, da eine Vielzahl von aufwendigen "Spezialbehandlungen" gegenständlich sind.
Möglicherweise werden auch die bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erlösrelevante Komplexbehandlungen in den kommenden Jahren taxiert oder als Zusatzentgelte vergütet.
Tags: DRG, Deutsche Kodierrichtlinie, OPS 301, Zusatzentgelt
Fachgebiete: Medizinberuf, Organisation
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