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Fallpauschale

1 Definition [bearbeiten]

Unter Fallpauschalen versteht man in der Gesundheitsökonomie die Bewertung bzw. Vergütung komplexer medizinischer Leistungen durch Fixbeträge. Fallpauschalen können sowohl im stationären als auch im ambulanten Versorgungsbereich zum Einsatz kommen. Sie sind zum Beispiel einer der Grundpfeiler des DRG-Systems.

2 Hintergrund [bearbeiten]

Die Einführung von Fallpauschalen soll die Leistungserbringer im Gesundheitssystem einem verschärften Wirtschaftlichkeitsdruck aussetzen. Da im Gegensatz zur Tagessatz-bezogenen Vergütung nur noch ein Fixbetrag erstattet wird, entsteht nach der Modellvorstellung der Anreiz, medizinische Leistungen möglichst schnell und effektiv zu erbringen. Als Argument gegen die Fallpauschale wird die Verschlechterung der medizinischen Versorgung in Feld geführt.

Tags:

Fachgebiete: Gesundheitsökonomie

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Naiba Nabieva schreibt seit dem 2.06.2011 im Flexikon, hat bereits 649 neue Artikel publiziert und 245 Artikeldetails verbessert.

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