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Facharzt für Rechtsmedizin

Sebastian Merz
Student/in der Humanmedizin

Synonyme: Rechtsmediziner/in, Gerichtsmediziner/in (veraltet)

Definition

Ein/e Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin beschäftigt sich mit juristischen Aspekten der Medizin. Hierzu gehören unter anderem die Anwendung medizinischer Kenntnisse zur Beurteilung von Rechtsfragen, die Anwendung medizinischer Kenntnisse zur Klärung von Rechtsfragen und die Vermittlung rechtlicher Kenntnisse an die Ärzteschaft.

Fachgebiete: Medizinberuf