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Patient

von lateinisch: pati - leiden, erdulden
Englisch: patient, charge

1. Definition

Im klassischen Sinn ist ein Patient bzw. eine Patientin ein Mensch, der in ärztlicher Behandlung ist, weil er bzw. sie an einer Erkrankung leidet. Im weiteren Sinn ist der Begriff eine Bezeichnung für einen erkrankten oder gesunden Menschen, der eine Dienstleistung des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt.

2. Hintergrund

Durch die zunehmende Dienstleistungsorientierung der Medizin wandelt sich die Rolle des Patienten vom passiven "Leistungsempfänger" zum aktiven Gesundheits-"Kunden". Das ist darauf zurückzuführen, dass neben den eigentlichen Therapiemassnahmen im Gesundheitswesen immer mehr Leistungen angeboten werden, die der Prophylaxe (Reisemedizin), der verbesserten Ästhetik (Schönheitschirurgie) oder einfach nur der Erhaltung des Wohlbefindens (Wellness) dienen.

3. Einteilung

3.1. ...nach Erkrankung

3.2. ...nach Versicherungsstatus

3.3. ...nach Öffentlichkeitswirkung

4. Patientenrechte

Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland wurden in einem einheitlichen Gesetz, das im Jahr 2013 in Kraft treten wird, gebündelt und gestärkt.[1]

5. Quellen

  1. Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, Teil I Nr. 9, 25.02.2013, abgerufen am 14.10.2019
Stichworte: Erkrankung
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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21.03.2024, 08:54
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