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Gefäßverschluss

1. Definition

Unter einem Gefäßverschluss versteht man die Verlegung des Lumens eines Gefäßes, im engeren Sinne eines Blutgefäßes - zum Beispiel durch eine Embolie oder Thrombose.

2. Hintergrund

Bei einem arteriellen Gefäßverschluss kommt es - abhängig von der Ausprägung des Kollateralgefäße - zu einer Ischämie der abhängigen Gewebe. Venöse Gefäßverschlüsse führen dagegen zum Rückstau von Blut und zur einer Verschlechterung der Mikrozirkulation in dem vom Gefäß drainierten Gewebe.

3. Einteilung

  • partieller Gefäßverschluss
  • kompletter Gefäßverschluss
Fachgebiete: Gefäßchirurgie

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25.02.2008, 21:42
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