Prosecutor’s Fallacy
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Loslegenvon englisch: prosecutor – Ankläger, fallacy – Fehlschluss, Trugschluss
Synonyme: Fehlschluss des Anklägers, Transpositionsfehler der Konditionalen
Englisch: prosecutor's fallacy, transposed conditional
Definition
Die Prosecutor's Fallacy bezeichnet einen statistischen Denkfehler bei der Bewertung forensischer Beweise. Dabei wird die bedingte Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmter Befund bei einer unschuldigen Person auftritt, mit der umgekehrten bedingten Wahrscheinlichkeit verwechselt, dass eine Person trotz des vorliegenden Befunds unschuldig ist.
Hintergrund
Der Begriff wurde 1987 von Thompson und Schumann in der wissenschaftlichen Literatur geprägt. Er wird auch als "Transpositionsfehler der Konditionalen" bezeichnet, da es sich mathematisch um eine unzulässige Umkehrung einer bedingten Wahrscheinlichkeit handelt.
Der Fehlschluss tritt vor allem in forensischen Kontexten auf, etwa bei der Bewertung von DNA-Spuren, Fingerabdrücken, serologischen Befunden oder seltenen Merkmalskombinationen.[1]
Mathematischer Hintergrund
Grundlage der korrekten Bewertung forensischer Beweise ist das Bayes-Theorem, das beschreibt, wie eine Ausgangswahrscheinlichkeit durch neue Informationen aktualisiert werden soll.
Der sogenannte Likelihood-Quotient gibt an, um wieviel wahrscheinlicher ein Befund bei Täterschaft gegenüber Nicht-Täterschaft ist – er beantwortet jedoch nicht direkt die Schuldfrage.
Beispiel
Eine DNA-Spur am Tatort passt zum Profil einer verdächtigen Person. Dieses Profil kommt statistisch bei 1 von 1.000.000 Menschen zufällig vor.
Die korrekte Interpretation lautet: Wird eine zufällig ausgewählte unbeteiligte Person getestet, beträgt die Wahrscheinlichkeit eines zufälligen Profiltreffers 1:1.000.000. Dies ist die Wahrscheinlichkeit des Befunds unter der Bedingung, dass die Person nicht die Täterin ist – P(Treffer | unschuldig) = 1/1.000.000.
Der Fehlschluss besteht darin, daraus zu folgern: "Die Wahrscheinlichkeit, dass die verdächtige Person unschuldig ist, beträgt 1:1.000.000" – also P(unschuldig | Treffer) = 1/1.000.000. Diese Umkehrung ist statistisch nicht zulässig.
Die korrekte Einschätzung erfordert die Kenntnis der Bezugsgröße: Bei einer Stadt mit 10 Millionen Menschen ist nach Wahrscheinlichkeit mit etwa 10 unbeteiligten Personen zu rechnen, deren DNA-Profil ebenfalls mit der Tatort-Spur übereinstimmt. Der DNA-Treffer kann die verdächtige Person zwar erheblich belasten, liefert für sich allein jedoch keinen Beweis der Täterschaft.
Klinische Relevanz
Die Prosecutor's Fallacy ist nicht auf das Strafrecht beschränkt. Analoges Fehldenken findet sich auch in der medizinischen Diagnostik, wenn der positive prädiktive Wert eines Tests mit seiner Sensitivität verwechselt wird. Ein Screening-Test mit einer falsch-positiv-Rate von 1:1.000 führt bei einer seltenen Erkrankung (Prävalenz 1:100.000) trotzdem überwiegend zu falsch-positiven Ergebnissen – ein statistisch analoger Sachverhalt.
Abgrenzung
Das Gegenstück zur Prosecutor's Fallacy ist die Defendant's Fallacy (Fehlschluss der Verteidigung). Hier wird argumentiert, dass die Wahrscheinlichkeit der Täterschaft gleich dem Kehrwert der Trefferhäufigkeit in der Bevölkerung sei – also dass bei 10 statistisch möglichen Treffern in einer Millionenstadt die Schuld-Wahrscheinlichkeit nur 1/10 betrage. Auch dieser Schluss ist unzulässig, da er weitere Indizien, die zur Identifikation der verdächtigen Person geführt haben, außer Acht lässt.
Quelle
- ↑ Leung WC. The Prosecutor's Fallacy — A Pitfall in Interpreting Probabilities in Forensic Evidence. Med Sci Law. 2002;42(1):44-50.