Prosecutor’s Fallacy
Wir werden ihn in Kürze checken und bearbeiten.
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von Englisch: prosecutor – Staatsanwalt; fallacy – Fehlschluss, Trugschluss.
Definition
Die Prosecutor’s Fallacy ist ein Fehlschluss bei der Bewertung statistischer Beweise, bei dem die Wahrscheinlichkeit eines Beweismittels unter der Annahme von Unschuld mit der Wahrscheinlichkeit der Unschuld bei Vorliegen des Beweismittels verwechselt wird. Es handelt sich um eine Verwechslung zweier bedingter Wahrscheinlichkeiten.
Hintergrund
Der Fehlschluss tritt vor allem in forensischen Kontexten auf, etwa bei DNA-Spuren, Fingerabdrücken oder seltenen Merkmalskombinationen. Eine Aussage wie „Dieses DNA-Profil kommt nur bei 1 von 1 Million Personen vor“ beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass eine unbeteiligte Person zufällig zu der Spur passt. Sie sagt aber nicht unmittelbar aus, wie wahrscheinlich es ist, dass eine passende Person unschuldig ist.
Beispiel
Angenommen, eine DNA-Spur passt zu einer verdächtigen Person, und dieses Profil kommt in der Bevölkerung bei etwa 1 von 1.000.000 Menschen vor. Die richtige statistische Bedeutung lautet: Wenn eine zufällig ausgewählte unbeteiligte Person getestet wird, beträgt die Wahrscheinlichkeit eines zufälligen Treffers 1 zu 1.000.000. Das ist die Wahrscheinlichkeit des Befunds unter der Bedingung, dass die Person nicht der Täter ist.
Daraus folgt nicht: Wenn eine Person zur Spur passt, beträgt die Wahrscheinlichkeit ihrer Unschuld 1 zu 1.000.000. Diese zweite Aussage betrifft die umgekehrte bedingte Wahrscheinlichkeit und benötigt weitere Informationen, etwa die Zahl der infrage kommenden Personen und sonstige Beweise. Gibt es beispielsweise 10 Millionen mögliche Spurenleger, wären statistisch etwa 10 unbeteiligte Personen mit demselben Profil zu erwarten. Der DNA-Treffer kann die verdächtige Person daher stark belasten, beweist für sich allein aber nicht, dass gerade sie die Tat begangen hat.