Krankenkassenbudgetierung
Definition
Unter der Krankenkassenbudgetierung versteht man die potentielle Beschränkung der Verwaltungskosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Hintergrund
Im Zeitraum von 1993 bis 1995 wurden Verwaltungsausgaben der Krankenkassen erstmals an die Grundlohnentwicklung gekoppelt. Ausgangsbasis waren die durchschnittlichen Verwaltungsausgaben je Mitglied im Jahr 1991. Eine weitere Budgetierung war in den Jahren 2011 und 2012 anhängig, in denen die Verwaltungsausgaben auf das Niveau des Jahres 2010 begrenzt waren.
Unabhängig von den verschiedenen Versuchen der Budgetierung sind die Bruttoverwaltungskosten von rund 10 Mio. Euro im Jahre 2003 auf rund 13,6 Mio. Euro im Jahr 2017 gestiegen. Der Verwaltungskostenanteil an den gesamten GKV-Ausgaben liegt seit Jahren unverändert bei etwa 5%.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Kennzahlen, Daten, Bekanntmachungen. Informationen zu Erhebungen der Krankenversicherungsträger, abgerufen am 8.7.2019
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