Kranken- und Altenpflegehelfer
Definition
Kranken- und Altenpflegehelfer ist ein Berufsbild aus dem Bereich der Pflegeassistenz.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die 1-jährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Kranken- und Altenpflegehelfer wird seit 2004 nicht mehr im Krankenpflegegesetz geregelt. Die Bundesländer sind ermächtigt worden, eigene gesetzliche Regelungen zu treffen. Daher verfügt jedes Bundesland über eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung, in den meisten Bundesländern wurden zudem neue Ausbildungskonzepte und Berufsbezeichnungen eingeführt.
Besonderheiten
Im Mecklenburg-Vorpommern wird die Ausbildung unter der Berufsbezeichnung staatlich anerkannter Kranken- und Altenpflegehelfer durchgeführt. Die Ausbildung wird an Berufsfachschulen für Altenpflege angeboten und dauert 1,5 Jahre. In der Regel wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Ausbildung
Die Ausbildung beinhaltet 800 Stunden theoretische Ausbildung sowie 1.400 Stunden praktische Anleitung.
Andere übliche Berufsbezeichnungen
um diese Funktion zu nutzen.