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Contre-Coup

1. Definition

Als Countre-Coup oder Gegenschlag bezeichnet man eine traumatisierende Bewegung des Gehirns im Rahmen einer Gewalteinwirkung (Schädelhirntrauma).

2. Hintergrund

Das Gehirn ist in der Schädelhöhle in bestimmten Grenzen beweglich aufgehängt. Bei einem entsprechendem Gewaltimpuls kollidiert es zunächst an der Aufprallseite mit dem Schädelknochen ("Coup") und kann dadurch geschädigt werden.

Auf der Gegenseite kann es durch Sogwirkung bzw. Zurückbewegung des Gehirns zu einem erneutem Anschlagen am Schädelknochen kommen und dadurch eine weitere Verletzung auftreten. Diese Verletzungen nennt man auch Rindenprellungsherde.

Contre-Coup-Verletzungen können gravierender sein als die Verletzungen beim Coup.

Fachgebiete: Neurologie

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22.06.2009, 12:12
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