Candidate of Medical Sciences (Osteuropa)
von lateinisch: candidatus scientiarum
Synonyme: CSc., к. н., Kandidat der Wissenschaften
Englisch: PhD[1]
Tschechisch: kandidát věd (CSc)
Slowakisch: kandidát vied (CSc)
Russisch: кандидат наук (к. н.)
Ukrainisch: кандидат наук (к. н.)
Belarussisch: кандыдат навук
Polnisch: kandydat nauk
Definition
Candidate of Medical Sciences ist ein akademischer Titel, der in vielen osteuropäischen Ländern als wissenschaftlicher Abschluss auf dem Gebiet der medizinischen Wissenschaften auf der Grundlage eines abgeschlossenen dreijährigen Vollzeitstudiums, der sog. Aspirantura, und der Verteidigung einer Kandidatur-Dissertation (russ. кандидатская диссертация) verliehen wurde und teilweise auch noch verliehen wird.[2]
Hintergrund
Der Titel Kandidat der Wissenschaften wurde und wird hauptsächlich in Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Polen, Ungarn und der ehemaligen Tschechoslowakei verliehen. Mittlerweile wird der Titel schrittweise durch den international einheitlichen Doctor of Philosophy (PhD) ersetzt.[3] Bisher verliehene Titel können jedoch weiterhin als solche geführt werden und sind im medizinischen Alltag gebräuchlich.
Die Bezeichnung „kandidat nauk“ wird je nach wissenschaftlicher Fachrichtung mit einem präzisierenden Zusatz ergänzt. So wird dem Kandidaten der Wissenschaften je nach wissenschaftlichem Zweig der Titel kandidat medicinskih nauk (russ. кандидат медицинских наук; Medizin), kandidat stomatologicheskih nauk (russ. кандидат стоматологических наук; Zahnmedizin), kandidat veterinarnyh nauk (russ. кандидат ветеринарных наук; Veterinärmedizin) etc. verliehen.
Deutsches Recht
Durch eine Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von Studienzeiten und Abschlüssen im Hochschulbereich wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation der russische wissenschaftliche Grad „kandidat nauk“ auf Ebene eines deutschen Doktorgrades gegenseitig anerkannt.[4][5] Für die Anerkennung muss im Einzelfall das Original des Abschlusszeugnisses vorgelegt werden.[4]
Der akademische Grad „kandidat nauk“ darf in Deutschland anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzungen nur als Doktorgrad ohne fachlichen Zusatz (Dr.), jedoch mit Herkunftsbezeichnung geführt werden.[6][7][8]
Quellen
- ↑ www.vgafk.ru: Как переводить ученые звания и степени, abgerufen am 23.11.2025
- ↑ Aspirantura - Doktor der Wissenschaften in der Ukraine, abgerufen am 25.05.2024
- ↑ siehe z.B. Gesetz der Ukraine - Über Höhere Bildung, Abschnitt XV, Abs. 8, abgerufen am 25.05.2024
- ↑ 4,0 4,1 Deutsch-russische Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen akademischen Anerkennung von Studienzeiten und Abschlüssen im Hochschulbereich sowie von Urkunden über russische wissenschaftliche Grade und deutsche akademische Qualifikationen, 18. Februar 1999, abgerufen am 09.11.2025
- ↑ НАЦИОНАЛЬНЫЙ ИНФОРМАЦИОННЫЙ ЦЕНТР ПО АКАДЕМИЧЕСКОМУ ПРИЗНАНИЮ И МОБИЛЬНОСТИ. Министерство науки и высшего образования Российской Федерации Российский Университет Дружбы Народов: Совместное заявление о взаимном академическом признании периодов обучения в высших учебных заведениях, документов о высшем образовании, российских ученых степенях и германских академических квалификациях, abgerufen am 09.11.2025
- ↑ Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021), abgerufen am 09.11.2025
- ↑ Bayern.Recht. - Keine Befugnis zum Führen eines russischen Doktorgrades ohne Herkunftsbezeichnung, abgerufen am 25.05.2024
- ↑ Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Merkblatt zur Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen, abgerufen am 12.05.2025