Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Definition
Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ist die seit dem 01.01.2020 gültige Berufsbezeichnung, aller nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ausgebildeten Pflegfachkräfte in Deutschland.
Hintergrund
Die Berufsbezeichnung kann durch eine Berufsausbildung oder ein Studium erreicht werden. Die Berufsurkunde trägt neben der Berufsbezeichnung auch einen Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz innerhalb der generalistischen Ausbildung.
Weblink
Literatur
- Bundesministerum für Gesundheit – Pflegeberufegesetz, abgerufen am 12.12.2023
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Geprüfte Änderung
Bearbeitet von Miriam Dodegge am 12.12.2023 Geprüft von DocCheck