Betäubungsmittel
Synonym: BtM
Definition
Als Betäubungsmittel gelten alle durch Anlage I-III zu §1 des Betäubungsmittelgesetzes deklarierten Substanzen hohen Suchtpotentials, sowie daraus gewonnene Arzneimittel (z.B. Morphinderivate), deren Handel gesetzlich reglementiert und z.T. strafrechtlich verfolgt wird.
Kriterien
Ein wichtiger Faktor für die Klassifikation als BtM ist das Sucht- und Missbrauchspotenzial. Rechtlich gesehen sind Arzneimittel aber ausschließlich deswegen Betäubungsmittel, weil sie im Betäubungsmittelgesetz aufgelistet sind. Das heißt, dass sich Einteilung nicht direkt aus den pharmakologischen Eigenschaften eines Stoffes ableitet. Beispielsweise gelten Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tilidin prinzipiell als Betäubungsmittel, jedoch nicht Tabletten mit einer Kombination aus Tilidin und Naloxon.[1] Durch die Zugabe des Antagonisten wurde hier die Gefahr des Missbrauchs reduziert.
Oftmals gelten Medikamente erst dann als Betäubungsmittel, wenn sie eine bestimmte Dosierung des Wirkstoffs überschreiten.
Quellen
- ↑ Gesetze im Internet, abgerufen am 30.01.2022