BK-Nr. 1106
Definition
Die BK-Nr. 1106 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "Erkrankungen durch Thallium oder seine Verbindungen". Sie ist in Anlage 1 der aktuellen Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt.
siehe Hauptartikel: Thalliumvergiftung
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 29.04.1961 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung, abgerufen am 29.09.22
- Merkblatt zur BK-Nr. 1106, abgerufen am 29.09.22
- G. Enderle, H.-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.160.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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Letzter Edit:
30.09.2022, 10:04