Ruptur
von lateinisch: rumpere - reißen
Definition
Mit dem Begriff Ruptur bezeichnet man in der Medizin den Riss einer Gewebsstruktur, z.B. eines Bandes, einer Sehne, eines Gefäßes oder eines Muskels. Das entsprechende Verb heißt rupturieren.
Durch eine Ruptur kommt es zur Unterbrechung der Gewebekontinuität und damit zu funktionellen Einbußen. Das erneute Zerreißen einer bereits gerissenen Struktur nennt man Reruptur.
Fachgebiete:
Notfallmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie
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