Rettungsdienst
Abkürzung: RD, RettD
Englisch: rescue service, emergency medical service
Definition
Der Rettungsdienst hat nach DIN 13050 die öffentliche Aufgabe der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr. Er untergliedert sich in Notfallrettung und Krankentransport. Er wird gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung durch die Bundesländer reglementiert.
Hintergrund
Die Notfallrettung erfolgt in ärztlicher Verantwortung und hat die Aufgabe in medizinischen Notfällen Hilfe zu leisten. Zu Erfüllung dieser Aufgabe werden bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchgeführt. Hierbei kommen ausgebildetes Fachpersonal und die nötigen Rettungsmittel zum Einsatz. Das Qualitätsmanagement und das Konzept der Patientenversorgung unterliegen dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.
Unter Krankentransport ist die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen zu verstehen, die keine Notfallpatienten sind, aber eine fachgerechte Betreuung in einem Krankentransportwagen (KTW) benötigen. Hierbei ist der Krankentransport vom Liegendtransport abzugrenzen, der nicht in den Regelungsbereich des Rettungsdienstes, sondern den der allgemeinen Fahrgastbeförderung fällt.
Unterscheidungen
Man unterscheidet im Rettungsdienst vier verschiedene Einsatzbereiche:
In der Notfallrettung ist eine weitere Unterscheidung in primäre, sekundäre und ggf. tertiäre Einsätze gebräuchlich.
Erkennungszeichen
Als Internationales Erkennungszeichen wurde 1973 der "Star of Life" eingeführt. Zuvor wurde, primär in den USA, ein rotes Kreuz auf weißem Hintergrund verwendet. Dies führte zu einer Beschwerde des amerikanischen Roten Kreuzes, das eine mißbräuchliche Verwendung des durch die Genfer Konvention geschützten Zeichens reklamierte.
In Deutschland kann der "Star of Life", im Gegensatz zu anderen Staaten, nicht frei verwendet werden. Er ist vom Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. (BKS) als Kollektivmarke geschützt.
Je nach Bundesland verwenden die Träger der Rettungsdienste eigene Logos, z.B. der ASB, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder der Malteser Hilfsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz hat sein Logo so abgeändert, dass es im Sinne der Genfer Konvention benutzt werden darf.
Rufnummer
In Europa hat man sich auf die 112 als eine einheitliche, europäische Rufnummer für den Rettungsdienst verständigt. Auch über den amerikanischen Notruf 911 kann man europaweit die Leitstellen erreichen. Darüber hinaus gibt es in vielen Ländern noch eigene, regionale Rufnummern.