Außergewöhnlicher Todesfall
Synonym: agT
Definition
Der außergewöhnliche Todesfall, kurz agT, ist ein in der Rechtsmedizin verwendeter Begriff, welcher einen Tod unter außergewöhnlichen Umständen charakterisiert.
Hintergrund
Unter den außergewöhnlichen Todesfall fallen:
- Tod nach primär erkennbarer äußerer Ursache (u.U. Gewalt)
- Tod durch Spätfolgen einer äußeren Ursache (u.U. Gewalt)
- sehr plötzlicher und unerwarteter Tod, welcher nicht durch den Verlauf einer bekannten Krankheit erklärt werden kann
- Verdachtsfälle die auf äußere Ursachen und Gewalt hindeuten
Der außergewöhnliche Todesfall kann somit grob in die Kategorien
- nichtnatürlicher Tod und
- natürlicher Tod unter außergewöhnlichen Umständen
eingeteilt werden.
Fachgebiete:
Rechtsmedizin, Terminologie
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