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+ | Da die Symptome nicht sehr spezifisch sind, wird angenommen, dass die "Dunkelziffer" des Pontiac-Fiebers sehr hoch ist. Legionellen werden bei diesen Symptomen selten als Erreger nachgewiesen, da sie schlicht nicht als Auslöser in Betracht gezogen werden. | ||
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− | [[Fachgebiet: | + | Nach §6 IfSG Abs. 1 [[IfSG]] (Meldepflichtige Krankheiten) besteht ''keine'' Meldepflicht für Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod. Treten Legionellen-Infektionen als [[nosokomial]]e Infektionen gehäuft auf, sind sie nach §6 Abs. 3 IfSG als "Ausbruch" dem Gesundheitsamt ''nicht-namentlich'' zu melden.<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html Gesetze im Internet §6 IfSG]</ref> |
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+ | Nach §7 IfSG (Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) | ||
+ | ist der direkte und indirekte Nachweis von Legionella spp. ''namentlich'' meldepflichtig, wenn ein Hinweis auf eine akute Infektion besteht.<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__7.html Gesetze im Internet §7 IfSG]</ref> | ||
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+ | [[Tag:Fieber]] | ||
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+ | [[Tag:Infektionsschutzgesetz]] | ||
+ | [[Tag:Legionärskrankheit]] | ||
+ | [[Tag:Meldepflicht]] | ||
+ | [[Tag:Öffentliches Gesundheitswesen]] |
Englisch: Pontiac fever
Das Pontiac-Fieber ist eine durch Legionellen verursachte Erkrankung, die grippeähnlich verläuft. Häufigster Erreger ist Legionella pneumophila.
Das Pontiac-Fieber wurde erstmalig 1976 im Zusammenhang mit der Erkrankung von US-amerikanischen Kriegsveteranen beschrieben, die zuvor an einem Treffen der American Legion in Pontiac bei Philadelphia teilgenommen hatten.
Ein bis zwei Tage nach Infektion treten grippeähnliche Symptome auf:
Ein Teil der Patienten leidet zusätzlich an:
Die Krankheit klingt nach Behandlung mit einem Makrolidantibiotikum in der Regel innerhalb von 2-5 Tagen ab. Eine weitaus schwerere Verlaufsform der Infektion mit Legionella pneumophila ist die Legionellen-Pneumonie, die üblicherweise als schwere atypische Pneumonie verläuft. Da die Symptome nicht sehr spezifisch sind, wird angenommen, dass die "Dunkelziffer" des Pontiac-Fiebers sehr hoch ist. Legionellen werden bei diesen Symptomen selten als Erreger nachgewiesen, da sie schlicht nicht als Auslöser in Betracht gezogen werden.
Nach §6 IfSG Abs. 1 IfSG (Meldepflichtige Krankheiten) besteht keine Meldepflicht für Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod. Treten Legionellen-Infektionen als nosokomiale Infektionen gehäuft auf, sind sie nach §6 Abs. 3 IfSG als "Ausbruch" dem Gesundheitsamt nicht-namentlich zu melden.[1]
Nach §7 IfSG (Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) ist der direkte und indirekte Nachweis von Legionella spp. namentlich meldepflichtig, wenn ein Hinweis auf eine akute Infektion besteht.[2]
Tags: A48, Eponym, Fieber, GK2, Infektionsschutzgesetz, Legionärskrankheit, Meldepflicht, Öffentliches Gesundheitswesen
Fachgebiete: Medizinberuf
Diese Seite wurde zuletzt am 23. September 2020 um 11:13 Uhr bearbeitet.
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