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von altgriechisch; ἀρχίατρος ("archiatros") - Heiler
Englisch: physician
Ein Arzt bzw. eine Ärztin ist eine Person, die sich beruflich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten beschäftigt.
Für die Ausübung des Arztberufes ist eine Approbation nötig, die üblicherweise staatlichen Vorgaben und internationalen Standards (beispielsweise im Bezug auf ethische Handlungsweisen) folgt.
siehe auch: Arztrolle nach Parsons
Ärzte bilden in ihrer Gesamtheit die Ärzteschaft, die berufsrechtlich in regionalen Ärztekammern organisiert ist. Unter Ärzten gilt laut ärztlicher Berufsordnung das Prinzip der Kollegialität, das sich in der wechselseitigen Anrede als Kollege bzw. Kollegin ausdrückt.
Der Arztberuf hat viele verschiedene Ausprägungen und lässt sich nach verschiedenen Gesichtspunkten weiter einteilen.
In der Gesundheitsökonomie werden Ärzte, die ihre Leistungen mit Krankenkassen abrechnen, zu den so genannten Leistungserbringern gezählt.
In Deutschland ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin die Voraussetzung für die Ausübung des Arztberufs. Das Medizinstudium dauert in der Regel 6 Jahre und wird durch eine bundesweit einheitliche Approbationsordnung geregelt, welche die Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern und die Art der Prüfungen verbindlich festlegt. Das Studium schließt mit dem Staatsexamen ab.
Jeder Arzt ist in Deutschland Pflichtmitglied einer regionalen Ärztekammer (Landesärztekammer). Zur Behandlung von GKV-Versicherten benötigt der Arzt zusätzlich eine Kassenzulassung oder - im Krankenhaus - eine Ermächtigung. Er ist dann auch Pflichtmitglied einer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung.
Tags: Heilberuf
Fachgebiete: Gesundheitswesen, Medizinberuf
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