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Bei [[Rhesus-positiv]]em Vater besteht eine absolute Indikation zur Anti-D-Prophylaxe. Bei Rhesus-negativem Vater kann im Prinzip auf die Gabe verzichtet werden. Da der gesicherte Nachweis des väterlichen [[Phänotyp]]s nicht vorausgesetzt werden kann, gilt eine generelle Impfempfehlung für [[Rhesus-negativ]]e Mütter. | Bei [[Rhesus-positiv]]em Vater besteht eine absolute Indikation zur Anti-D-Prophylaxe. Bei Rhesus-negativem Vater kann im Prinzip auf die Gabe verzichtet werden. Da der gesicherte Nachweis des väterlichen [[Phänotyp]]s nicht vorausgesetzt werden kann, gilt eine generelle Impfempfehlung für [[Rhesus-negativ]]e Mütter. | ||
− | Eine weitere, seltene Indikation besteht bei der Transfusion Rhesus-negativer Frauen mit nicht abgeschlossener Familienplanung mit Rhesus-positiven [[Thrombozytenkonzentrat]]en (TK). Diese können eine geringe Beimengung von Erythrozyten enthalten, daher besteht auch hier die Gefahr einer Rhesus-Sensibilisierung, die durch die Anti-D-Prophylaxe verhindert werden kann. | + | Eine weitere, seltene Indikation besteht bei der [[Transfusion]] Rhesus-negativer Frauen mit nicht abgeschlossener Familienplanung mit Rhesus-positiven [[Thrombozytenkonzentrat]]en (TK). Diese können eine geringe Beimengung von Erythrozyten enthalten, daher besteht auch hier die Gefahr einer Rhesus-Sensibilisierung, die durch die Anti-D-Prophylaxe verhindert werden kann. |
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− | Falls eine [[Schwangerschaftskomplikation]] vorliegt, bei der die Übertragung einer größeren Menge fetalen Blutes in den mütterlichen Kreislauf zu befürchten ist ([[Feto-maternale Hämorrhagie]]), muss die Dosis des eingesetzten Anti-D ggf. erhöht werden. | + | Falls eine [[Schwangerschaftskomplikation]] vorliegt, bei der die Übertragung einer größeren Menge fetalen Blutes in den mütterlichen Kreislauf zu befürchten ist ([[Feto-maternale Hämorrhagie]]), muss die Dosis des eingesetzten Anti-D ggf. erhöht werden. |
− | Im Rahmen der ärztlichen Dokumentationspflicht ist ein Impfnachweis im [[Mutterpass]] zu erbringen. | + | |
+ | Im Rahmen der ärztlichen Dokumentationspflicht ist ein Impfnachweis im [[Notfallausweis|Mutterpass]] zu erbringen. | ||
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+ | Die Transfusion Rhesus-positiver [[Erythrozytenkonzentrat]]e auf Rhesus-negative Empfänger führt ebenfalls häufig zur Bildung von [[Anti-D]]. Solche inkompatiblen Transfusionen sind bei Mangel an Rhesus-negativen Präparaten gelegentlich nicht zu vermeiden. Da die Wirkung der Anti-D-Prophylaxe darin besteht, dass alle Rhesus-positive Erythrozyten durch den injizierten Antikörper zerstört werden, bevor das Immunsystem des Empfängers sie "bemerkt", ist die Gabe eine Anti-D-Prophylaxe in diesem Fall natürlich sinnlos und kontraindiziert. | ||
''siehe auch: [[Rhesus-Inkompatibilität]], [[Rhesus-Faktor]], [[Schwangerschaft]]'' | ''siehe auch: [[Rhesus-Inkompatibilität]], [[Rhesus-Faktor]], [[Schwangerschaft]]'' |
Synonym: Rhesusprophylaxe
Englisch: Anti-D-prophylaxis
Als Anti-D-Prophylaxe bezeichnet man die passive Immunisierung (Impfung) Rhesus-negativer Schwangerer zur Verhinderung eines Morbus haemolyticus neonatorum im Rahmen einer Folgeschwangerschaft.
Die prophylaktische Injektion von Anti-D-Immunglobulinen verhindert die durch Übertragung kindlicher rhesuspositiver Erythrozyten auf die Mutter induzierte maternale Bildung von Rhesus-Antikörpern (IgG), sowie die komplikationsbehaftete Anlage eines Immungedächtnisses (Rhesus-Sensibilisierung).
Bei Rhesus-positivem Vater besteht eine absolute Indikation zur Anti-D-Prophylaxe. Bei Rhesus-negativem Vater kann im Prinzip auf die Gabe verzichtet werden. Da der gesicherte Nachweis des väterlichen Phänotyps nicht vorausgesetzt werden kann, gilt eine generelle Impfempfehlung für Rhesus-negative Mütter.
Eine weitere, seltene Indikation besteht bei der Transfusion Rhesus-negativer Frauen mit nicht abgeschlossener Familienplanung mit Rhesus-positiven Thrombozytenkonzentraten (TK). Diese können eine geringe Beimengung von Erythrozyten enthalten, daher besteht auch hier die Gefahr einer Rhesus-Sensibilisierung, die durch die Anti-D-Prophylaxe verhindert werden kann.
Die Immunisierung erfolgt in zwei Dosen, die eine Sensibilisierung in Folge einer Blutübertragung unter der Schwangerschaft und während des Geburtsvorganges verhindern:
Falls eine Schwangerschaftskomplikation vorliegt, bei der die Übertragung einer größeren Menge fetalen Blutes in den mütterlichen Kreislauf zu befürchten ist (Feto-maternale Hämorrhagie), muss die Dosis des eingesetzten Anti-D ggf. erhöht werden.
Im Rahmen der ärztlichen Dokumentationspflicht ist ein Impfnachweis im Mutterpass zu erbringen.
Die Transfusion Rhesus-positiver Erythrozytenkonzentrate auf Rhesus-negative Empfänger führt ebenfalls häufig zur Bildung von Anti-D. Solche inkompatiblen Transfusionen sind bei Mangel an Rhesus-negativen Präparaten gelegentlich nicht zu vermeiden. Da die Wirkung der Anti-D-Prophylaxe darin besteht, dass alle Rhesus-positive Erythrozyten durch den injizierten Antikörper zerstört werden, bevor das Immunsystem des Empfängers sie "bemerkt", ist die Gabe eine Anti-D-Prophylaxe in diesem Fall natürlich sinnlos und kontraindiziert.
siehe auch: Rhesus-Inkompatibilität, Rhesus-Faktor, Schwangerschaft
Fachgebiete: Geburtshilfe, Immunologie, Transfusionsmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 9. Juli 2018 um 15:59 Uhr bearbeitet.
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