Die Versorgung der Bevölkerung durch einen Hausarzt soll quantitativ, finanziell und organisatorisch gefördert werden (§ 73, 76 III SGB V). Dies beinhaltet auch eine gerechtere Vergügung, wozu eine Grundvergütung und Leistungskomplexe eingeführt worden sind. An der hausärztlichen Versorgung nehmen die Ärzte für Allgemeinmedizin und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung teil. Im weiteren können nicht spezialisierte Internisten die hausärztliche Versorgung übernehmen. Die Entscheidung für die hausärztiche oder fachärztliche Versorgung war von Kinderärzten und Internisten ohne Gebietsbezeichnung bis zum 31. Dezember 1996 zu fällen.
Die hausärztliche Versorgung umfaßt
Tags: Basisversorgung, Medizinische Versorgung, Versorgungsform, Versorgungsgebiete, Versorgungskonzept
Fachgebiete: Allgemeinmedizin, Gesundheitsökonomie, Innere Medizin
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