BK-Nr. 1305
Definition:
Die BK-Nr. 1305 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff." Sie ist in der Berufskrankheiten-Verordnung in Anlage 1 aufgeführt.
Geschichte:
Die Erkrankung ist seit dem 01.07.1925 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Merkblatt zur BK Nr. 1305, abgerufen am 27.09.22
- G. Enderle, H-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Autoren: G. Enderle, H-J. Seidel, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.160.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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