BK-Nr. 1104
Definition
Die BK-Nr. 1104 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen". Sie ist in der Berufskrankheiten-Verordnung in Anlage 1 aufgelistet.
siehe Hauptartikel: Cadmiumintoxikation
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 01.08.1952 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Merkblatt zur BK-Nr. 1104, abgerufen am 28.09.22
- Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1104 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung „Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen“, abgerufen am 28.09.22
- G. Enderle, H.-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.160.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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Letzter Edit:
30.09.2022, 10:02