von lateinisch: libere - uneingeschränkt
Der Ausdruck ad libitum, kurz ad lib., bedeutet "nach Belieben" bzw. "uneingeschränkt".
In der Arzneitherapie - vor allem bei der Schmerzbehandlung - bezieht sich der Begriff "ad libitum" auf das Dosierungsschema eines Wirkstoffs. Bei einer ad-libitum-Verordnung wird ein Medikament vom Pflegepersonal nicht nach einem festen Schema gegeben, sondern situativ nach Bedarf verabreicht. Diese Verordnung bleibt bis zum Widerruf durch den Arzt bestehen.
In der Neu- und Frühgeborenenpflege bezieht sich der Begriff auf die Ernährung des Kindes. Die zugeführte Nahrungsmenge unterlliegt keinem Limit. Das Kind darf z.B. so viel trinken, wie es möchte.
Unter einer ad libitum-Fütterung versteht man den uneingeschränkten Zugang eines Tieres zu Futter und Wasser. Sie stellt somit das Gegenteil zur restriktiven Fütterung, bei der Futter portioniert vorgesetzt wird.
Tags: Therapieform
Fachgebiete: Pharmakologie, Veterinärmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 7. November 2020 um 21:56 Uhr bearbeitet.
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