Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Sozialreform unter Bismarck wurde 1891 erstmals eine Arbeiter-Rentenversicherung, „Invalidenversicherung“, eingeführt. Heute sind Pflichtversicherte alle unselbständig beschäftigten Arbeitnehmer. Hier werden gesetzlich festgelegte Beiträge vom Arbeitsentgelt einbehalten, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Beim Erreichen des Rentenalters oder auch bei Erwerbsunfähigkeit werden regelmäßige Zahlungen an den Versicherten geleistet. Die Rentenversicherung stellt aber auch Leistungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zur Verfügung nach dem Motto „Reha vor Rente“. In der heutigen Zeit ist insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung das Sozialversicherungssystem traditioneller Ausprägung nicht mehr finanzierbar, so dass neben erhöhten Beiträgen und verminderten Leistungen wohl auch eine grundlegende Umstrukturierung erforderlich sein wird.
Fachgebiete: Gesundheitswesen
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