Das Medizinlexikon zum Medmachen
Mach Med! Korrigiere Fehler und verbessere Artikel
Mach Med!
Korrigiere Fehler und
verbessere Artikel
Jetzt starten

Rentenversicherung

Version vom 5. Februar 2005, 10:33 Uhr von Dr.med Petra Mehling (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) « Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version » (Unterschied)

Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Sozialreform unter Bismarck wurde 1891 erstmals eine Arbeiter-Rentenversicherung, „Invalidenversicherung“, eingeführt. Heute sind Pflichtversicherte alle unselbständig beschäftigten Arbeitnehmer. Hier werden gesetzlich festgelegte Beiträge vom Arbeitsentgelt einbehalten, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Beim Erreichen des Rentenalters oder auch bei Erwerbsunfähigkeit werden regelmäßige Zahlungen an den Versicherten geleistet. Die Rentenversicherung stellt aber auch Leistungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zur Verfügung nach dem Motto „Reha vor Rente“. In der heutigen Zeit ist insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung das Sozialversicherungssystem traditioneller Ausprägung nicht mehr finanzierbar, so dass neben erhöhten Beiträgen und verminderten Leistungen wohl auch eine grundlegende Umstrukturierung erforderlich sein wird.

Tags: ,

Fachgebiete: Gesundheitswesen

Um diesen Artikel zu kommentieren, melden Sie sich bitte an.

Letzte Autoren des Artikels:

DocCheck Login

oder kostenlos Mitglied werden

Passwort vergessen?

0 Wertungen (0 ø)
Teilen

1.573 Aufrufe

userImage

B.Sc. Benjamin-Andreas Berk schreibt seit dem 5.12.2011 im Flexikon, hat bereits 150 neue Artikel publiziert und 572 Artikeldetails verbessert.

Autor werden

Das Flexikon enthält bereits 38.085 Artikel - jetzt mitmachen & weitersagen!