Psittakose - Ornithose
Englisch: psittacosis, parrot fever
Synonyme: Papageienkrankheit
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1 Definition [bearbeiten]
Bei der Psittakose - Ornithose handelt es sich um eine durch den Erreger Chlamydophila psittaci hervorgerufene Infektionskrankheit der Vögel. Sind Vögel der Ordnung Psittaciformes (Psittaziden = Papageien und Sittiche) betroffen, wird die Krankheit als Psittakose bezeichnet. Sind andere Vögel oder Tiere betroffen, wird die Krankheit als Ornithose bezeichnet. Andere Tiere und Menschen sind für eine Infektion empfänglich, es handelt sich also um eine Zoonose.
2 Epizootiologie [bearbeiten]
Der Erreger wird über Augen- und Nasensekrete und den Kot infizierter Tiere ausgeschieden. Latent erkrankte Tiere können als Dauerausscheider fungieren und so andere Tiere anstecken. Häufig erfolgt eine Infektion durch neu zugekaufte Vögel oder den Besuch von Vogelausstellungen.
3 Klinik [bearbeiten]
Wie bei Vögeln üblich, treten nur wenige und unspezifische Allgemeinsymptome auf. Hierzu können Inappetenz mit konsekutiver Abmagerung, allgemeine Schwäche, Bewegungsunlust und struppiges Aussehen zählen. Neurologische Symptome wie Zittern oder Lähmungen können auftreten. Durchfälle sind möglich. Häufig treten Konjunktivitis, Sinusitis und Rhinitis auf, die sich klinisch in Augen- und Nasenausfluß sowie Atemproblemen äußern. Akute Verläufe, die mit dem schnellen Tod der betroffenen Tiere enden, sind möglich.
Beim Menschen kann eine Infektion zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen sowie Fieber führen. Pneumonien sind möglich.
4 Erregernachweis [bearbeiten]
Zum Nachweis des Erregers werden Tupferproben von Lidbindehaut, Kropf und Kloake mit nachfolgender Erregeranzucht oder PCR/ELISA verwendet.
5 Therapie [bearbeiten]
Erkrankte Tiere können mit verschiedenen Antibiotika (beispielsweise Doxycyclin) behandelt werden. Wichtig ist, dass alle Tiere des betroffenen Bestands behandelt werden. Außerdem muss die Umgebung der Tiere fachgerecht gereinigt und desinfiziert werden.
6 Gesetzlicher Hintergrund [bearbeiten]
Bei der Psittakose handelt es sich um eine meldepflichtige Tierseuche. Einzelheiten sind in der Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose (Psittakose-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung geregelt [1]. Besteht der Verdacht einer Erkrankung von Papageien und Sittichen (Psittaziden), ist die Verordnung zwingend anzuwenden. Besteht der Verdacht auf Ornithose oder wurde diese nachgewiesen, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob die Verordnung analog angewendet werden soll.
Fachgebiete: Veterinärmedizin
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