Erfrierung
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1 Definition
Gewebsschädigung durch Kälte. Sie kann sich auf umschriebene Körperareale beschränken (örtliche Erfrierung) oder den ganzen Organismus betreffen.
2 Prognostische Faktoren
Für die Überlebenswahrscheinlichkeit und den Heilungsverlauf sind entscheidend:
- Ausmaß der Abkühlung (Körpertemperatur)
- Tiefenausdehnung:
Der Heilungsverlauf örtlicher Erfrierungsschäden wird (wie bei Brandwunden) weitgehen von der Tiefenausdehnung bestimmt. Man unterscheidet drei Schweregrade, wobei die Einteilung entsprechend den Verbrennungswunden vorgenommen wurde. Das endgültige Ausmaß eines lokalen Kälteschadens kann erst nach 4-6 Tagen festgestellt werden.
- Erfrierung 1.Grades : Rötung
- Erfrierung 2.Grades : Blasenbildung
- Erfrierung 3.Grades : Nekrose
3 Pathophysiologie
Bei Erfrierungen 1.Grades handelt es sich um eine oberflächliche Schädigung, die sich immer folgenlos zurückbildet. Anfangs ist die Haut blass und geschwollen, später färbt sie sich blaurot. Die Bereiche sind nach anfänglicher Gefühlsminderung sehr schmerzhaft.
Auch bei Erfrierungen 2.Grades ist nur die Haut geschädigt. Durch Austritt von Plasma bilden sich Hautblasen, schmerhafte Frostbeulen und Ulzerationen. Die Schmerzsensibilität im Wundbereich ist erhalten.
Bei Erfrierungen 3.Grades dagegen ist die gesamte Haut und darunter liegende Weichteilschichten durch die lange Minderdurchblutung irreversiebel hypoxisch geschädigt. Das Gewebe stirbt ab und färbt sich schwarzblau. Die Nekrotischen Bereiche sind nicht schmerzempfindlich.
4 Symptome
Örtliche Erfrierungen treten besonders an den Akren auf. Diese sind der Kälte bei relativ großer Oberfläche schutzlos ausgesetzt. Typische Lokalisationen sind also: Zehen, Finger, Nasenspitze, Ohrläppchen
- lokale Blässe durch die Verminderung der Blutzufuhr (Vasokonstriktion) in den der Kälte besonders ausgesetzten Körperabschnitten. Die herabgesetzte Durchblutung bedingt eine Sauerstoff-Mangelversorgung mit eingeschränktem Gewebsstoffwechsel.
- Sensibilitätsstörungen (pelziges Gefühl, Kribbeln)
5 Therapie
Drittgradige Erfrierungen an den Extremitäten (häufig Zehen, Finger) erfordern nach Abgrenzung zwischen nekrotischem und ernährtem Gewebe die Amputation.
Fachgebiete: Dermatologie, Plastische u. ästhetische Chirurgie
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