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Tierseuchengesetz

Inhaltsverzeichnis

1 Definition [bearbeiten]

Das Tierseuchengesetz (TierSG) ist ein im Rahmen der gesetzlichen Gefahrenabwehr verankertes deutsches Gesetzesblatt, welches sowohl große Viehbestände, als auch die Bevölkerung vor ansteckenden Epidemien aus dem Bereich der Veterinärmedizin schützen soll. Es geht um die Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit durch potenziell ansteckende oder krankheitsverdächtige Tiere; sei es durch den direkten Kontakt mit dem Menschen oder den Verzehr des kontaminierten oder verdächtigen Fleisches (oder sonstiger tierischer Produkte wie Eier, Milch, etc.)

2 Gliederung [bearbeiten]

Auf der Grundlage des Tierseuchengesetzes wurde eine ganze Reihe von spezifischen Verordnungen für diverse Tiererkrankungen geschaffen. Bekanntestes Beispiel ist hier die Geflügelpest-Verordnung, die durch die vor einigen Jahren in Mitteleuropa grassierende Vogelgrippe an Bekanntheit und Bedeutung zunahm.

3 Geschichte [bearbeiten]

Das zur Rechtsmaterie des Besonderen Verwaltungsrechts zählende Tierseuchengesetz wurde im Jahr 1880 aus dem „Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen herausgearbeitet und entsprechend erweitert. Die Bekanntmachung des neu überarbeiteten Gesetzes erfolgte rund 4 Jahre später am 1. Mai 1884. Eine weitere Aktualisierung und Erneuerung erfuhr der Gesetzestext Anfang des 20. Jahrhunderts am 26. Juni 1909. Es wurde umbenannt in Viehseuchengesetz. Die letzte Neugestaltung und Bekanntmachung des Tierseuchengesetzes erfolgte am 22. Juni 2004.

4 Durchsetzung [bearbeiten]

Die praktische Anwendung des Tierseuchengesetzes obliegt in Deutschland den jeweiligen Bundesländern und ihren entsprechenden Behörden. Dies sind zum einen die für den Bereich Veterinärwesen zuständigen Einrichtungen und Ministerien. Weiterhin existiert eine Vielzahl von wissenschaftlichen Einrichtungen, in denen Veterinärmediziner sämtliche Untersuchungen an lebenden und verstorbenen Tieren und deren Hinterlassenschaften durchführen und auf evtl. ansteckende Seuchen untersuchen. Im Einzelnen geht es dort um die veterinärmedizinische Untersuchung von Organen, Sekreten, Organismus|Organismen, Blut und Exkrementen von verdächtigen Tieren. Solche Einrichtung können entweder auf Länderebene in Form von Landeslaboren betrieben werden, oder aber auf kommunaler Ebene als sogenannte städtische Veterinärämter (bzw. Kreisveterinäramt). Eine weitere Bezeichnung hierfür ist Amt für Veterinärwesen. Die finanziellen Begebenheiten (z. B. Entschädigungsregelungen) in Zusammenhang mit dem Tierseuchengesetz regeln die ländereigenen Tierseuchenkassen.

5 Bundesbehörden [bearbeiten]

Es existieren auch einige Behörden im Besitz der Bundesrepublik Deutschland, die sich mit der Anwendung und Durchführung des Tierseuchengesetzes befassen:

Die allem übergeordnete Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Gunnar Römer

Student der Humanmedizin

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Benjamin Abels schreibt seit dem 11.09.2006 im Flexikon, hat bereits 516 neue Artikel publiziert und 1542 Artikeldetails verbessert.

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