Das Medizinlexikon zum Medmachen
Mach Med! Korrigiere Fehler und verbessere Artikel
Mach Med!
Korrigiere Fehler und
verbessere Artikel
Jetzt starten
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel zu bearbeiten.
Bearbeiten

Pflegeheim

Inhaltsverzeichnis

1 Definition

Der Begriff Pflegeheim bezeichnet Einrichtungen zur dauerhaften, stationären Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben. Heime garantieren eine umfassende Versorgung und professionelle Pflege aller Altersgruppen.

2 Organisation

Pflegeheime können kommunal und auch überregional betrieben werden. Der Trend geht in der Marktwirtschaft eindeutig in Richtung privater Pflegeanbieter. Pflegeheime sind der Heimaufsicht unterstellt, diese ist in den meisten Bundesländern eine kommunale Behörde. Die rechtlichen Bedingungen regelt das SGB XI. Die Finanzierung eines Aufenthaltes im Pflegeheim durch die Pflegekasse erfolgt nur teilweise. Auch eine komplette Eigenfinanzierung von Pflegeplätzen ist möglich.

3 Spezialisierungen

Es gibt verschieden spezialisierte Pflegeheime:

4 Heimplatzsuche

5 Literatur

  • Martin Heinzelmann: Das Altenheim - immer noch eine "totale Institution"? Eine Untersuchung des Binnenlebens zweier Altenheime. Cuvillier Verlag, 2004. 280 Seiten. (auch z. T. online)

Tags:

Fachgebiete: Krankenpflege

Um diesen Artikel zu kommentieren, melden Sie sich bitte an.

Letzte Autoren des Artikels:

userImage

Bettina Beutler

Mitarbeiterin von DocCheck

userImage

Kurt Wanka

Anästhesiepfleger

4 Wertungen (4.75 ø)
Teilen

517 Aufrufe

userImage

Benjamin Abels schreibt seit dem 11.09.2006 im Flexikon, hat bereits 516 neue Artikel publiziert und 1542 Artikeldetails verbessert.

Autor werden

Das Flexikon enthält bereits 38.316 Artikel - jetzt mitmachen & weitersagen!