Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Synonym: IMPP
Definition
Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, besser bekannt unter dem Kürzel IMPP, ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, welche die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen gemäß den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker unterstützt.
Aufgaben
Das IMPP hat folgende Aufagben:
- Erstellung der Prüfungsaufgaben und der zugehörigen Antworten gemäß den Vorschriften der Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker
- Erstellung und Bearbeitung der so genannten Gegenstandskataloge (z.B. GK2)
- Technische Auswertung der Antwortbögen
- Ermittlung der Prüfungsergebnisse und statistische Analyse der Examina
- Diverse Dienstleistungen für Landesprüfungsämter und Hochschulen (z.B. Terminplanung der Prüfungen, Druck und Versand der Prüfungsunterlagen, Information der Fakultäten bzw. Fachbereiche über hochschul- und fachbezogene Prüfungsergebnisse usw.).
Darüber hinaus hat das IMPP den Auftrag, das Prüfungswesens in der Medizin und der Pharmazie durch eigene Forschung weiter zu entwickeln. Seinen fachlichen Auftrag erfüllt das IMPP in enger Abstimmung mit Sachverständigenkommissionen.
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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Letzter Edit:
17.07.2007, 21:08