Betäubungsmittel-Kostenverordnung
Abk. BtMKostV
Definition
Die Betäubungsmittel-Kostenverordnung regelt die Kosten für die Antragsbearbeitung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die, im Falle der Zurückweisung oder des Widderufes einer Zurückweisung, dem Antragsteller auferlegt wird.
siehe auch Betäubungsmittelgesetz
Weblink
Fachgebiete:
Medizinrecht
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Letzter Edit:
23.09.2009, 12:34